
Praktikum im Europäischen Parlament
Du interessierst dich für Politik, möchtest die Arbeit des Europäischen Parlaments aus nächster Nähe erleben und aktiv mitgestalten?
Ich biete engagierten Studierenden und jungen Menschen die Möglichkeit, ein Praktikum in meinem Brüsseler Büro zu absolvieren.
Was dich erwartet:
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Einblick in die parlamentarische Arbeit und politische Abläufe
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Mitarbeit bei Recherchen, Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit
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ein motiviertes, kleines Team und spannende Themen
Voraussetzungen:
Praktikum (mind. 6 Wochen, max. 5 Monate + extra Verlängerung auf max. 9 Monate)
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müssen mindestens 18 Jahre alt
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müssen über gründliche Kenntnisse einer der Amtssprachen der Europäischen Union verfügen;
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müssen über einen Schulabschluss der Sekundarstufe verfügen, eine weiterführende oder fachliche oder berufliche Ausbildung auf entsprechendem Niveau absolviert haben oder einen Hochschulabschluss erlangt haben;
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dürfen während der Dauer des Praktikums weder an einen Arbeitsvertrag noch an ein sonstiges Arbeitsverhältnis gebunden sein;
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dürfen nicht zu einem früheren Zeitpunkt ein Praktikum bei einem Mitglied absolviert haben. Ausgenommen hiervon sind Studienaufenthalte;
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dürfen nicht zu einem früheren Zeitpunkt als parlamentarische Assistenten eines Mitglieds tätig gewesen sein;
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müssen, falls sie keine Unionsbürger sind, vor ihrer Einreise und für die gesamte Dauer des Praktikums über eine ordnungsgemäße Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung für den Mitgliedstaat, in dem sie das Praktikum absolvieren, verfügen
Die Praktika können nur in Brüssel oder Straßburg absolviert werden. Den Praktikanten wird ein spezieller Zugangsausweis für Praktikanten ausgestellt, mit dem sie während der offiziellen Arbeitszeiten Zugang zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments haben.
Für Studienbesucher (bis max. 6 Wochen)
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müssen über eine gründliche Kenntnis einer offiziellen Amtssprache der Europäischen Union verfügen;
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dürfen während ihres Studienbesuchs nicht Vertragspartei eines Arbeitsvertrags oder eines anderen vertraglichen Beschäftigungsverhältnisses sein;
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dürfen vorher nicht als parlamentarischer Assistent oder parlamentarische Assistentin für einen Abgeordneten tätig gewesen sein;
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nicht-EU Bürger müssen vor ihrer Einreise und während der gesamten Dauer ihres Studienbesuchs die Aufenthalts- und Beschäftigungsbedingungen des ihren zugewiesenen Gastlandes erfüllen.
Als Ort des Studienbesuchs können nur Brüssel oder Straßburg zugewiesen werden. Studienbesucher erhalten einen besonderen Zugangsausweis, der ihnen während der offiziellen Arbeitszeit Zugang zum Europäischen Parlament gewährt.
Bewerbungen bitte mit kurzem Motivationsschreiben und Lebenslauf
per E-Mail an: niels.geuking@europarl.europa.eu



