Europäische Garantie für Kinder - Bekämpfung der Kinderarmut
- Niels Geuking

- 29. Sept. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Kinderarmut in Europa nimmt zu. Fast 20 Millionen Kinder sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Als Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) sowie als EVP-Vertreter in der interparlamentarischen Arbeitsgruppe zur Kindergarantie setze ich mich mit Nachdruck für die Ziele der Europäischen Garantie für Kinder ein: Jedes Kind in Europa soll Zugang zu hochwertiger kostenloser Bildung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung (einschließlich mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag) und angemessenem Wohnraum haben – unabhängig von seiner sozialen Herkunft.
Ein besonderes Anliegen ist mir das Ziel einer gesunden Ernährung – insbesondere der Zugang zu mindestens einer ausgewogenen Mahlzeit pro Schultag für alle Kinder. Viele Kinder in der EU bereits Zugang zu einer warmen Mahlzeit, aber leider bei weitem nicht alle. Auch nicht in unserer Region.
Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf an einem beispielhaften Modellprojekt, das einen inklusiven und universellen Zugang zu einer warmen Mahlzeit ermöglicht. Aus unserer Sicht ist dieser Zugang unerlässlich zur Gewährleistung der Chancengleichheit für alle Kinder.
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Hintergrund
Im Jahr 2019 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien die Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder an, die sicherstellen soll, dass „jedes Kind in Europa, das von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist, entsprechend den grundlegendsten Rechten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung hat“.
Am 24. März 2021 nahm die Europäische Kommission nach Konsultationen mit den wichtigsten Interessengruppen, einschließlich der Kinder selbst, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder samt der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen an. Der Rat nahm diese Empfehlung am 14. Juni 2021 an.
Ziel der Europäischen Garantie für Kinder ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der effektive Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste gewährleistet wird. Dazu zählen:
kostenlose frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung,
kostenlose Bildung (einschließlich schulbezogener Aktivitäten und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag),
kostenlose Gesundheitsversorgung,
gesunde Ernährung und
angemessener Wohnraum.
Zwar haben die meisten Kinder in der EU bereits Zugang zu diesen Diensten, doch ein inklusiver und wirklich universeller Zugang ist unerlässlich zur Gewährleistung der Chancengleichheit für alle Kinder, vor allem für jene, die soziale Ausgrenzung aufgrund von Armut oder anderen Benachteiligungen erfahren.
Zur Umsetzung der Empfehlung haben die Mitgliedstaaten ihre Kindergarantie-Koordinatoren benannt und nationale Aktionspläne erstellt, die den Zeitraum bis 2030 abdecken.
Mitgliedstaaten, in denen die Kinderarmut über dem EU-Durchschnitt liegt (23,4 % – AROPE 2017 – 2019), sollten mindestens 5 % ihrer Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für die Bekämpfung der Kinderarmut bereitstellen.
Alle anderen Mitgliedstaaten sind hingegen verpflichtet, einen angemessenen Teil ihrer ESF+-Mittel für die Bekämpfung der Kinderarmut aufzuwenden.
Die Mittel aus dem ESF+ können für die Erprobung oder Ausweitung von Initiativen verwendet werden, die den Zugang zu diesen Dienstleistungen verbessern oder eine effizientere Verwendung nationaler, regionaler und lokaler Haushaltsmittel ermöglichen. Darüber hinaus sollte der ESF+ genutzt werden, um die Entwicklung neuer oder verbesserter grundlegender Dienstleistungen und Programme in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, damit Kinder, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, besser erreicht werden.








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